Du brauchst dich dafür nicht anzumelden — auch dann nicht, wenn du die App schon gelöscht hast.
Wenn du ein Abo hattest, müssen wir die Abrechnungsbelege aufbewahren — das schreibt das Steuerrecht vor (§ 147 AO). Sie enthalten die Zahlungsvorgänge und die dazugehörige E-Mail-Adresse, aber keine Lernstände. Klausurfotos sind ohnehin schon gelöscht: Sie verschwinden unmittelbar nach der Auswertung.
Falls zu dieser Adresse ein Konto besteht, liegt gleich eine E-Mail mit einem Bestätigungslink in deinem Postfach. Der Link gilt 48 Stunden. Ohne diese Bestätigung passiert nichts.