Die Bedingungen, unter denen du Schreibfit nutzt. Eine Fassung in einfacher Sprache findest du unter „AGB in einfacher Sprache“ — rechtlich gilt dieser Text.
Anbieter: TURMzweiLABS GmbH Stand: [zu ergänzen: Datum des Inkrafttretens] Version: 1.0 Fassung: Entwurf — noch nicht anwaltlich gegengeprüft, noch nicht in Kraft gesetzt
1.1 Anbieter. Anbieter von Schreibfit ist die
TURMzweiLABS GmbH [zu ergänzen: Straße, Hausnummer] [zu ergänzen: PLZ, Ort] Deutschland Vertreten durch die Geschäftsführung: Hannes Jäkel, Joe Aufdemkamp Registergericht: Amtsgericht Korbach, HRB 2140 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [zu ergänzen: DE...] E-Mail: [zu ergänzen: Kontaktadresse] Telefon: [zu ergänzen: Nummer]
(im Folgenden „wir", „uns" oder „Anbieter").
1.2 Gegenstand. Diese AGB gelten für die Nutzung der App Schreibfit, der Website schreibfit-app.de und aller damit verbundenen Funktionen (zusammen „Schreibfit" oder „der Dienst") durch Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für die Nutzung durch Schulen, Schulträger, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gelten gesonderte Bedingungen; solche Verträge kommen über den in diesen AGB beschriebenen Weg nicht zustande.
1.3 Nutzer und Kontoinhaber. „Kontoinhaber" ist die Person, die ein Schreibfit-Konto anlegt und mit uns den Nutzungsvertrag schließt. „Lernprofil" ist ein innerhalb eines Kontos angelegtes Profil, mit dem eine bestimmte Person lernt. Kontoinhaber und lernende Person können, müssen aber nicht dieselbe Person sein. „Erziehungsberechtigte" sind die Träger der elterlichen Verantwortung im Sinne von Art. 8 DSGVO bzw. die gesetzlichen Vertreter (§§ 1626, 1629 BGB).
1.4 Vorrang und Abweichungen. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuell getroffene Abreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
1.5 Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
1.6 Speicherung des Vertragstextes. Wir speichern den Vertragstext und senden ihn dem Kontoinhaber nach Vertragsschluss zusammen mit der Bestätigung in Textform zu. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist in der App und unter [zu ergänzen: URL] jederzeit abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden.
2.1 Kernleistung. Schreibfit ist ein digitales Übungsangebot für deutsche Rechtschreibung und Grammatik. Kern des Angebots ist, dass eine korrigierte schriftliche Arbeit fotografiert oder als PDF hochgeladen wird, aus der Aufnahme automatisiert Fehlerbefunde erkannt werden und daraus ein persönliches Übungsprogramm entsteht.
2.2 Funktionen im Einzelnen. Der Dienst umfasst nach Maßgabe des gebuchten Tarifs (§ 2.6) insbesondere:
a) Konto und Lernprofile — Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort, Anlage von Lernprofilen mit Anzeigename, Geburtsdatum, Klassenstufe, Schultyp und Avatar; optional eine PIN als Bedienschutz beim Profilwechsel. b) Klausur-Scan — Upload von Fotos oder PDF-Dateien korrigierter schriftlicher Arbeiten in den Formaten JPEG, PNG, HEIC und PDF bis zu einer Dateigröße von 12 MB. Je Upload werden bis zu sechs Seiten ausgewertet. Die Aufnahme wird nach Abschluss der Auswertung gelöscht (§ 11.4); es verbleiben der vom Nutzer vergebene Titel und die erkannten Fehlerbefunde. Fehlerbefunde fließen erst in das Lernprofil ein, nachdem der Nutzer sie ausdrücklich bestätigt hat. c) Lernprofil — Fortschreibung eines Kompetenzmodells über 16 Kategorien und 87 Unterkategorien der deutschen Rechtschreibung und Grammatik auf Grundlage der erkannten Fehler und der Übungsergebnisse. d) Adaptive Übungen — Auswahlaufgaben, Lückentexte, Kommasetzung, Fehlertexte und freies Training aus einem vorproduzierten Aufgabenpool. e) Diktate — Vorlesen eines Textes über einen Sprachsynthese-Dienst („Cloud-TTS"); die lernende Person tippt den Text mit. Vorgelesen werden ausschließlich von uns bereitgestellte Diktattexte. Die Eingaben der lernenden Person werden dabei nicht an den Sprachdienst übermittelt, und es werden keine Stimmaufnahmen der lernenden Person erstellt, übertragen oder gespeichert. f) Erklärungen — nach einer falschen Antwort wird eine redaktionell erstellte Erklärung der einschlägigen Regel angezeigt, wahlweise in einer von acht Sprachen. g) Eltern-Bereich — Einsicht des Kontoinhabers in Lernstand und Übungsserie der im Konto angelegten Lernprofile. h) Erinnerungen — Push-Nachrichten aus einem festen Katalog (höchstens drei pro Tag) sowie auf dem Gerät eingerichtete lokale Erinnerungen. i) Meldefunktion — Meldung fehlerhafter Aufgaben zur redaktionellen Überprüfung. j) Selbstbedienung — Löschung des Kontos und Export der eigenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format unmittelbar in der App.
2.3 Wie Aufgaben und Bewertungen entstehen — ausdrückliche Klarstellung. Übungsaufgaben, Diktattexte und Fehlertexte werden vorab und außerhalb des laufenden Betriebs mit Hilfe von KI-Modellen erzeugt, maschinell geprüft und teilweise durch eine Lehrkraft redaktionell freigegeben. Die Bewertung von Antworten erfolgt ausschließlich regelbasiert und deterministisch — kein Sprachmodell entscheidet darüber, ob eine Antwort richtig oder falsch ist. Grundlage der zulässigen Schreibvarianten ist das Amtliche Wörterverzeichnis in der Fassung vom 01.07.2024 (Lizenz CC BY 4.0, siehe Anlage 2). Eine amtlich korrekte Antwort wird nicht als Fehler gewertet.
2.4 Verarbeitung von Schülertexten — Selbstbindung. Texte, die lernende Personen in Schreibfit selbst verfassen — insbesondere Diktattexte, freie Antworten und Rückmeldungen —, werden nicht an Sprachmodelle übermittelt. Sie verlassen unsere Systeme nicht.
Ausgenommen ist ausschließlich das Foto der korrigierten Arbeit: Es wird zur Texterkennung an einen Auftragsverarbeiter in einer Rechenregion innerhalb der Europäischen Union übermittelt. Übermittelt wird dabei allein die Bilddatei — ohne Konto- oder Profilkennung und ohne die in Ihrem Konto gespeicherten Namen.
Klarstellung, damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Angaben, die sich auf dem Blatt selbst befinden — der Name der lernenden Person, Namen von Mitschülerinnen und Mitschülern, Angaben zur Lehrkraft, Schulstempel, Notenangaben —, werden nicht automatisch unkenntlich gemacht. Sie sind Teil des Bildes und werden mit übermittelt. Deshalb weisen wir vor jedem Upload darauf hin, solche Angaben abzudecken oder wegzuschneiden (§ 11.2).
Beide Aussagen sind Bestandteil der von uns geschuldeten Leistung und nicht bloß eine Absichtserklärung. Sollten wir künftig eine Funktion anbieten, bei der ein Sprachmodell im laufenden Betrieb auf Eingaben des Nutzers zugreift, weisen wir vor ihrer Nutzung ausdrücklich darauf hin; ohne diesen Hinweis findet ein solcher Zugriff nicht statt.
2.5 Ausdrückliche Nicht-Leistungen. Um Missverständnisse auszuschließen:
a) Schreibfit ist ein Übungsangebot. Wir schulden keinen Lernerfolg, keine Verbesserung von Noten, kein Bestehen von Prüfungen und keine bestimmte Kompetenzentwicklung. b) Schreibfit ist kein Nachhilfeunterricht, keine pädagogische oder therapeutische Leistung und keine Förderdiagnostik. Insbesondere stellt Schreibfit keine Diagnose — weder zu einer Lese-Rechtschreib-Störung noch zu einer sonstigen Lern- oder Gesundheitsbeeinträchtigung. Auswertungen und Kompetenzdarstellungen in Schreibfit sind ausschließlich Übungssteuerung und dürfen nicht als medizinische, psychologische oder sonderpädagogische Aussage verstanden werden. c) Schreibfit ersetzt keinen Schulunterricht und keine Aufsicht durch Erziehungsberechtigte. d) Die automatische Texterkennung arbeitet nicht fehlerfrei. Aus diesem Grund werden erkannte Fehlerbefunde erst nach Bestätigung durch den Nutzer übernommen. Der Nutzer trägt keine Verantwortung für Erkennungsfehler; ihre Korrektur schulden wir im Rahmen von § 15. e) Wir schulden keine bestimmte Anzahl neuer Aufgaben pro Zeitraum, soweit im gebuchten Tarif nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.6 Tarife. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der jeweils aktuelle, verbindliche Leistungsumfang ist unter [zu ergänzen: URL Preisseite] und in der App dargestellt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB gilt:
| Leistung | Kostenlos | Pro | Max | |---|---|---|---| | Preis | 0 € | 8,99 €/Monat oder 79 €/Jahr | 15,99 €/Monat oder 149 €/Jahr | | Klausur-Scans | 2 pro Monat | unbegrenzt im Rahmen von § 14 | unbegrenzt im Rahmen von § 14 | | Diktate | nein | ja | ja | | Freies Üben | 10 pro Tag | unbegrenzt im Rahmen von § 14 | unbegrenzt im Rahmen von § 14 | | Aufgaben-Bibliothek | 20 % | 100 % | 100 % | | Lernprofile je Konto | 1 | 1 | bis zu 5 | | Eltern-Bereich | nein | ja | ja |
Klarstellung: Der Klausur-Scan wertet in allen Tarifen auch handschriftlich korrigierte Arbeiten aus; eine gesonderte, kostenpflichtige „Handschrift-Erkennung" gibt es nicht.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten fallen nicht an; für die Datenübertragung können Kosten des jeweiligen Mobilfunk- oder Internetanbieters anfallen, die der Nutzer selbst trägt.
2.7 Technische Voraussetzungen. Die Nutzung setzt ein Smartphone oder Tablet mit einem aktuellen Betriebssystem, eine Internetverbindung, eine Kamera und eine gültige E-Mail-Adresse voraus. Die jeweils unterstützten Mindestversionen von iOS und Android sind im Eintrag der App im Apple App Store und bei Google Play angegeben und dort stets aktuell abrufbar; wir halten sie auch unter [zu ergänzen: URL Systemvoraussetzungen] bereit. Diese Voraussetzungen zu schaffen und zu unterhalten, ist Sache des Nutzers.
3.1 Zustandekommen des Nutzungsvertrags. Die Darstellung von Schreibfit in App-Stores und auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kommt zustande, indem der Nutzer das Registrierungsformular absendet und wir die Registrierung bestätigen oder das Konto freischalten.
3.1a Wer ein Konto führen darf. Das Konto wird von einer volljährigen Person geführt. Sie bestätigt bei der Anlage, dass sie volljährig und berechtigt ist, die im Konto angelegten Lernprofile zu verwalten — auch die von Kindern. Diese Bestätigung speichern wir mit Zeitpunkt und Textfassung. Wer ein Lernprofil nutzt, ist davon unabhängig: Minderjährige dürfen Schreibfit unter den Voraussetzungen des § 4 nutzen.
3.2 Zustandekommen kostenpflichtiger Verträge. Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements gilt zusätzlich § 6. Welcher Vertragspartner den Zahlungsvorgang abwickelt, hängt vom gewählten Weg ab und ist in § 6.2 geregelt.
3.3 Angaben bei der Registrierung. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und bei Änderungen zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum des Lernprofils und — bei Minderjährigen — die Kontaktangaben der Erziehungsberechtigten.
3.4 Kontosicherheit. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt hat, ist das Passwort unverzüglich zu ändern und uns der Vorfall mitzuteilen. Wir sperren ein Konto auf Anzeige eines solchen Verdachts unverzüglich.
3.5 Ein Konto je Person; keine Weitergabe. Je Person darf nur ein Konto geführt werden. Das Konto und die Zugangsdaten sind nicht übertragbar. Die Nutzung eines Kontos durch mehrere Haushalte oder durch nicht dem Haushalt des Kontoinhabers zugehörige Personen ist nicht gestattet. Innerhalb eines Haushalts dürfen die im Tarif vorgesehenen Lernprofile von den jeweiligen Familienmitgliedern genutzt werden.
3.6 Lernprofile. Die Zahl der Lernprofile richtet sich nach dem Tarif (§ 2.6). Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, für jedes Lernprofil die nach § 4 erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, und ihm gegenüber verantwortlich für die Nutzung des Kontos durch die im Konto angelegten Personen, soweit ihm dies zumutbar ist.
3.7 Profil-PIN. Die optionale PIN ist ein Bedienschutz beim Profilwechsel und kein Sicherheitsmerkmal des Kontos. Sie ersetzt nicht das Kontopasswort und schützt nicht gegen den Zugriff Dritter auf das Endgerät.
3.8 Kündigung des unentgeltlichen Nutzungsvertrags. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Nutzer kündigt, indem er sein Konto in der App löscht. Unsere Kündigung erfolgt mit einer Frist von 14 Tagen in Textform; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 14 bleibt unberührt.
3.9 Widerrufsrecht auch beim unentgeltlichen Vertrag. Weil wir im Rahmen der unentgeltlichen Nutzung personenbezogene Daten auch zu Zwecken verarbeiten, die über die reine Leistungserbringung hinausgehen (§ 12.2 d und e), gelten für den unentgeltlichen Nutzungsvertrag die Vorschriften über Verbraucherverträge entsprechend (§ 312 Abs. 1a BGB). Dem Nutzer steht deshalb auch hier ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; die Belehrung nach Anlage 1 gilt entsprechend. Praktisch führt der Widerruf zum selben Ergebnis wie die jederzeit mögliche Kontolöschung nach § 3.8.
3.10 Gerätewechsel und Wiederherstellung von Käufen. Ein über einen App-Store erworbenes Abonnement ist mit dem jeweiligen Store-Konto verknüpft. Nach einer Neuinstallation oder auf einem weiteren Gerät kann der Nutzer den Kauf über die Funktion „Käufe wiederherstellen" wiederherstellen. Ändert der Nutzer die im Schreibfit-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse, bleibt die Verknüpfung bestehen. Wechselt er das Store-Konto, ist die Zuordnung nicht mehr automatisch möglich; wir stellen sie auf Nachweis des Kaufs manuell wieder her.
Schreibfit richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 13. Ein großer Teil der lernenden Personen ist minderjährig. Dieser Paragraf regelt, unter welchen Voraussetzungen Minderjährige Schreibfit nutzen dürfen und welche Rolle die Erziehungsberechtigten haben. Er unterscheidet dabei bewusst zwei Ebenen, die rechtlich getrennt sind:
Datenverarbeitung ohne Mitwirkung der Erziehungsberechtigten wirksam ist (Art. 8 DSGVO; in Deutschland liegt diese Altersgrenze bei 16 Jahren).
4.1 Nutzung durch Minderjährige. Minderjährige dürfen Schreibfit nutzen, wenn ihre Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind. Bei der Anlage eines Lernprofils wird das Geburtsdatum abgefragt. Daran knüpfen zwei unterschiedliche Verfahren an:
a) Lernende Person unter 16 Jahren. Die Freischaltung erfolgt ausschließlich über einen Bestätigungslink, den wir an eine gesondert anzugebende E-Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten versenden. Erst nach dessen Bestätigung wird das Lernprofil freigeschaltet. Eine bloße Bestätigung im laufenden Anlagevorgang genügt hier nicht, weil Art. 8 Abs. 2 DSGVO angemessene Anstrengungen verlangt, sich zu vergewissern, dass die Zustimmung tatsächlich von einem Träger der elterlichen Verantwortung stammt. b) Lernende Person zwischen 16 und 18 Jahren. Hier genügt die Bestätigung im Anlagevorgang, dass ein Erziehungsberechtigter der Nutzung zustimmt. Datenschutzrechtlich kann die Person ab 16 Jahren selbst einwilligen (Art. 8 Abs. 1 DSGVO); die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters betrifft die vertragliche Ebene.
Ohne die jeweils erforderliche Grundlage bleibt das Lernprofil gesperrt. Diese Sperre ist technisch zwingend: Ohne gültige Grundlage werden keine Lerndaten verarbeitet.
4.2 Widerruf der Zustimmung. Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit und ebenso einfach widerrufen werden, wie sie erteilt wurde (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Nach dem Widerruf wird das betroffene Lernprofil unverzüglich gesperrt. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Lerndaten mehr verarbeitet. Auf Verlangen löschen wir die betroffenen Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen (Art. 17 Abs. 1 lit. b DSGVO); dafür genügt ein Klick im selben Dialog, in dem der Widerruf erklärt wird. Ohne ein solches Verlangen bleibt das Profil gesperrt, damit ein versehentlicher Widerruf nicht den gesamten Lernfortschritt vernichtet; spätestens mit der Löschung des Kontos werden die Daten entfernt. Vor beiden Schritten weisen wir auf die Exportfunktion hin. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Widerruf auf Kontoebene. Führt eine minderjährige Person das Konto selbst und wird die dafür erteilte Einwilligung widerrufen, wird das Konto gesperrt. Die darin angelegten Lernprofile bleiben davon unberührt; für jedes von ihnen gilt weiterhin die eigene Grundlage.
Auswirkung auf ein laufendes kostenpflichtiges Abonnement. Der Widerruf lässt die Wirksamkeit des Vertrags unberührt (§ 327q Abs. 1 BGB). Wird die weitere Erbringung der Leistung für uns dadurch unzumutbar, können wir den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen (§ 327q Abs. 2 BGB) und erstatten im Voraus gezahlte Entgelte anteilig. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Nutzer wegen des Widerrufs besteht nicht (§ 327q Abs. 3 BGB). Ein dauerhaft gesperrtes Profil bei fortlaufender Zahlungspflicht gibt es nicht.
4.3 Kostenpflichtige Verträge. Eine Bestellung darf nur abgeben, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist oder wer als Minderjähriger die vorherige Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters hat. Schließt eine minderjährige Person ohne die erforderliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters ein kostenpflichtiges Abonnement ab, ist dieser Vertrag bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter schwebend unwirksam (§§ 107, 108 BGB). Vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements fragen wir ausdrücklich ab, ob die bestellende Person volljährig ist oder die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt.
4.4 Folgen fehlender Genehmigung. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Genehmigung oder äußert er sich auf unsere Aufforderung hin innerhalb von zwei Wochen nicht (§ 108 Abs. 2 BGB), ist der Vertrag endgültig unwirksam. In diesem Fall gilt:
a) Bereits gezahlte Entgelte erstatten wir vollständig. Ein Anspruch auf Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung besteht nicht; die Rückabwicklung richtet sich nach den §§ 812 ff. BGB unter Berücksichtigung des besonderen Minderjährigenschutzes, der einen Wertersatzanspruch gegen den Minderjährigen in aller Regel ausschließt. b) Der Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen wird beendet; das Konto kann unentgeltlich weitergenutzt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 4.1 vorliegen. c) Erfolgte die Zahlung über einen App-Store, richtet sich die Erstattung nach den Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers (§ 6.2); wir unterstützen den gesetzlichen Vertreter bei der Geltendmachung.
4.5 Falsche Altersangabe. Macht eine minderjährige Person unzutreffende Angaben zu ihrem Alter oder zur Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, bleibt es bei der Rechtsfolge nach § 4.4: Der Minderjährigenschutz der §§ 106 ff. BGB entfällt durch eine Täuschung nicht. Wir behalten uns in diesem Fall vor, das Konto nach § 14 zu sperren, und behalten uns Ansprüche gegen die täuschende Person nach den allgemeinen Vorschriften vor, soweit das Gesetz sie trotz Minderjährigkeit gewährt. Eine Haftung des Minderjährigen für das vertragliche Entgelt begründet die Täuschung nicht.
4.6 Taschengeldparagraf. Ein Vertrag über ein Abonnement wird nicht dadurch wirksam, dass der Minderjährige das Entgelt aus eigenen Mitteln bewirkt (§ 110 BGB). Ein Abonnement ist ein Dauerschuldverhältnis mit wiederkehrenden Zahlungspflichten; die für § 110 BGB erforderliche vollständige Bewirkung der Leistung liegt darin nicht.
4.7 Pflichten des Kontoinhabers. Der Kontoinhaber stellt sicher, dass für jedes von ihm angelegte Lernprofil die Voraussetzungen nach § 4.1 vorliegen, und informiert die lernende Person in einer ihrem Alter angemessenen Weise darüber, welche Daten in Schreibfit verarbeitet werden und dass er als Kontoinhaber Einblick in Lernstand und Übungsserie hat.
4.8 Kein Werbedruck gegenüber Minderjährigen. Wir verzichten gegenüber Minderjährigen auf verkaufsfördernden Druck. Insbesondere richten wir keine unmittelbaren Kaufappelle an Kinder, zeigen minderjährigen Nutzern keine ablaufenden Zähler („Countdown") und keine sich erneuernden Fristen. Kaufangebote — einschließlich des zeitlich begrenzten Einführungsangebots nach § 5.3 — zeigen wir ausschließlich volljährigen Kontoinhabern an. Diese Selbstbindung gilt unabhängig davon, ob eine einzelne Maßnahme gesetzlich zulässig wäre.
4.9 Übergang bei Erreichen des 16. und des 18. Lebensjahres. Erreicht eine lernende Person das 16. Lebensjahr, kann sie ab diesem Zeitpunkt selbst über die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten entscheiden; wir informieren sie und den Kontoinhaber darüber. Erreicht sie das 18. Lebensjahr, endet die gesetzliche Vertretung. Ab diesem Zeitpunkt gilt:
a) Die betroffene Person kann verlangen, dass ihr Lernprofil in ein eigenes Konto überführt wird. Wir setzen das auf Anfrage über [zu ergänzen: Support-Adresse] innerhalb von 30 Tagen um; die Lerndaten werden dabei übernommen. Alternativ kann sie ihre Daten exportieren (§ 2.2 j) und ein neues Konto anlegen. b) Sie kann verlangen, dass der Einblick des bisherigen Kontoinhabers in ihren Lernstand und ihre Übungsserie beendet wird. Wir setzen das um, ohne dass es der Zustimmung des Kontoinhabers bedarf. c) Wir weisen die betroffene Person auf diese Rechte hin, sobald uns ihr Erreichen der Volljährigkeit aus dem hinterlegten Geburtsdatum bekannt wird.
5.1 Kostenlose Nutzung. Der Tarif „Kostenlos" ist dauerhaft unentgeltlich und erfordert keine Zahlungsdaten. Sein Leistungsumfang ergibt sich aus § 2.6. Ein Anspruch auf dauerhaft unveränderten Umfang des kostenlosen Tarifs besteht nicht; Änderungen richten sich nach § 13.
5.2 Gratis-Test. Neue Konten können den Tarif „Pro" einmalig sieben Tage kostenlos testen. Der Test beginnt mit dem ersten erfolgreich ausgewerteten Klausur-Scan, nicht bereits mit der Registrierung — wer sich anmeldet und zunächst nichts hochlädt, verliert dadurch keine Testzeit. Für den Test sind keine Zahlungsdaten erforderlich, und es wird kein Abonnement abgeschlossen. Nach Ablauf der sieben Tage wechselt das Konto automatisch in den kostenlosen Tarif zurück. Ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Zwei Tage vor Ablauf erinnern wir an das Ende des Tests.
5.3 Einführungsangebot. Nach Ablauf des Gratis-Tests kann ein einmaliges, zeitlich begrenztes Einführungsangebot angezeigt werden. Es gilt 168 Stunden ab dem Zeitpunkt, zu dem es erstmals angezeigt wird, und umfasst einen ermäßigten Preis für die ersten drei Monate:
| Tarif | Einführungspreis (3 Monate) | danach | |---|---|---| | Pro monatlich | 5,99 € / Monat | 8,99 € / Monat | | Pro jährlich | 59,99 € / Jahr (erstes Jahr) | 79 € / Jahr | | Max monatlich | 10,99 € / Monat | 15,99 € / Monat | | Max jährlich | 109,99 € / Jahr (erstes Jahr) | 149 € / Jahr |
[zu ergänzen: Der Bezug „für 3 Monate" ist bei den Jahrestarifen zu präzisieren — gemeint ist vermutlich ein Rabatt auf das erste Jahr. Vor Veröffentlichung entscheiden und Tabelle anpassen; die Angabe muss mit der Preisdarstellung in App und Shop wörtlich übereinstimmen.]
Das Einführungsangebot wird ausschließlich volljährigen Kontoinhabern angezeigt (§ 4.8). Die Frist wird einmal je Konto gesetzt und erneuert sich nicht, auch nicht durch einen Neustart der App, eine Neuinstallation oder einen Gerätewechsel. Nach Ablauf der drei ermäßigten Monate setzt sich das Abonnement zum regulären Preis fort, bis es gekündigt wird; darauf weisen wir vor Vertragsschluss und in der Bestätigung ausdrücklich hin.
6.1 Preise. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Zahlungswege — wer Vertragspartner ist. Schreibfit kann, soweit der jeweilige Weg angeboten wird, auf drei Wegen kostenpflichtig gebucht werden. Welche Wege zur Verfügung stehen, wird im Bestellvorgang angezeigt. Wer Vertragspartner des Zahlungsvorgangs ist, unterscheidet sich:
a) Kauf im Apple App Store (In-App-Kauf). Der Zahlungsvorgang wird ausschließlich über Apple abgewickelt. Vertragspartner des Kaufs ist insoweit Apple, nicht wir. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Apple. Kündigung, Verwaltung des Abonnements und Erstattungen erfolgen ausschließlich über Apple; wir können ein über Apple abgeschlossenes Abonnement weder kündigen noch erstatten. Der Nutzungsvertrag über Schreibfit selbst besteht auch in diesem Fall zwischen dem Nutzer und uns. b) Kauf über Google Play (In-App-Kauf). Es gilt Buchstabe a) entsprechend mit Google als Abwicklungspartner. c) Kauf über schreibfit-app.de. Hier sind wir Vertragspartner. Die Zahlung wird über unseren Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt.
6.3 Bestellvorgang bei Kauf über schreibfit-app.de. Vor Absenden der Bestellung werden Tarif, Laufzeit, Gesamtpreis, automatische Verlängerung und Kündigungsmöglichkeit unmittelbar oberhalb der Bestellschaltfläche angezeigt. Die Bestellung wird durch Betätigen der ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche abgegeben. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform zustande, spätestens mit der Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen.
6.4 Fälligkeit. Das Entgelt ist zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Bei monatlicher Zahlweise wird es monatlich, bei jährlicher Zahlweise jährlich abgebucht.
6.5 Zahlungsverzug. Kommt der Nutzer bei einem über schreibfit-app.de geschlossenen Vertrag in Zahlungsverzug, können wir den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und der Ersatz eines konkret nachgewiesenen Verzugsschadens bleiben unberührt. Eine Pauschale für Mahnungen oder Rücklastschriften wird nicht erhoben; weist der Nutzer nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, schuldet er nur den nachgewiesenen Betrag.
6.6 Preisänderungen. Wir können das Entgelt für bestehende Abonnements anpassen, wenn und soweit sich unsere Kosten für die Erbringung der Leistung verändern. Dabei gilt:
a) Anlass und Maßstab. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Veränderungen der Kosten für Rechen-, Speicher- und Übertragungsleistung, für Zahlungsabwicklung und Store-Gebühren, für die Erstellung und redaktionelle Prüfung der Aufgabeninhalte, für Personal sowie Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kostensenkungen berücksichtigen wir in gleicher Weise wie Kostensteigerungen. b) Obergrenze. Eine Erhöhung darf 10 % des zuletzt geltenden Entgelts innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigen. c) Verfahren. Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, unter Angabe des alten und des neuen Preises, des Zeitpunkts, des tragenden Anlasses nach Buchstabe a) und eines deutlich hervorgehobenen Hinweises auf das Kündigungsrecht. d) Kündigungsrecht. Der Nutzer kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
Für Abonnements, die über einen App-Store abgeschlossen wurden, gelten zusätzlich die Verfahren des jeweiligen Stores.
6.7 Tarifwechsel. Der Nutzer kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln („Upgrade"); der Wechsel wirkt sofort, das bereits gezahlte Entgelt für die laufende Periode wird anteilig angerechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder von jährlicher auf monatliche Zahlweise („Downgrade") wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bis dahin bleibt der bisherige Leistungsumfang bestehen. Bei Abonnements über einen App-Store richtet sich der Wechsel nach den dortigen Verfahren.
7.1 Laufzeit und Verlängerung. Abonnements werden mit der gewählten Laufzeit (ein Monat oder zwölf Monate) geschlossen. Sie verlängern sich nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht gekündigt werden. Nach der Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB in der Fassung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge). Nach der Verlängerung rechnen wir monatlich ab, auch wenn die Erstlaufzeit zwölf Monate betrug — andernfalls liefe die monatliche Kündigungsfrist leer.
7.2 Kündigung während der Erstlaufzeit. Ein Abonnement mit einmonatiger Erstlaufzeit kann bis zum Ende dieser Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein Abonnement mit zwölfmonatiger Erstlaufzeit kann bis spätestens einen Monat vor Ablauf zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
7.3 Kündigung über schreibfit-app.de — Kündigungsschaltfläche. Für über schreibfit-app.de geschlossene Abonnements steht auf jeder Seite unserer Website eine unmittelbar erreichbare Kündigungsschaltfläche zur Verfügung („Verträge hier kündigen", § 312k BGB). Für die Kündigung ist keine Anmeldung erforderlich. Auf der Bestätigungsseite kann der Nutzer angeben, ob er ordentlich oder außerordentlich kündigt — im zweiten Fall mit Angabe des Grundes — und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirken soll. Macht er dazu keine Angabe, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 312k Abs. 5 BGB). Weil das Gesetz für diesen Weg keine Anmeldung verlangen darf, genügt die Angabe der E-Mail-Adresse des Vertrags. Die Bestätigung geht ausschließlich an diese Adresse; eine Kündigung wirkt stets nur zum Laufzeitende und löst keine Löschung von Daten aus, sodass ein versehentlich oder unbefugt ausgelöster Vorgang jederzeit widerrufen werden kann. Nach Absenden erhält der Nutzer unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs in Textform mit Angabe von Datum, Uhrzeit und des Zeitpunkts, zu dem die Kündigung wirkt. Bei ordentlicher Kündigung endet der Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; der Zugang bleibt bis dahin bestehen.
7.4 Kündigung bei Kauf über einen App-Store. Ein über den Apple App Store oder über Google Play abgeschlossenes Abonnement kann nur dort gekündigt werden — in den Einstellungen des jeweiligen Kontos. Eine an uns gerichtete Kündigung beendet ein solches Abonnement nicht; wir weisen den Nutzer in diesem Fall unverzüglich auf den richtigen Weg hin. Wir verlinken die Kündigungswege der Stores in der App.
7.5 Erreichbarkeit der Vertragsverwaltung. Die Verwaltung und die Kündigung eines Abonnements bleiben auch dann möglich, wenn der Verkauf neuer Abonnements vorübergehend eingestellt ist.
7.6 Kontolöschung. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in der App löschen. Die Löschung erfordert aus Sicherheitsgründen eine erneute Eingabe des Passworts. Mit der Löschung des Kontos kündigen wir zugleich ein über schreibfit-app.de bestehendes Abonnement; über einen App-Store abgeschlossene Abonnements muss der Nutzer dort gesondert kündigen, da wir hierauf keinen Zugriff haben. Hierauf weisen wir vor der Löschung ausdrücklich hin.
7.7 Was die Löschung nicht umfasst — ehrliche Klarstellung. Mit der Kontolöschung werden die Lern- und Profildaten gelöscht. Nicht gelöscht werden Daten, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind — insbesondere Buchungsbelege und Aufzeichnungen zu Zahlungsvorgängen (§ 147 AO, § 257 HGB: acht Jahre für Buchungsbelege, zehn Jahre für Jahresabschlüsse und Handelsbücher) sowie Nachweise über erteilte und widerrufene Einwilligungen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Bei Nutzern mit einer Zahlungsbeziehung gehört dazu auch die E-Mail-Adresse, weil ohne sie eine Zuordnung zu Zahlungsvorgängen nicht möglich wäre. Diese Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungspflicht in der Verarbeitung eingeschränkt und ausschließlich zu diesen Zwecken verwendet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
7.8 Form. Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigungsschaltfläche nach § 7.3 wahrt diese Form.
8.1 Grundsatz. Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei über schreibfit-app.de geschlossenen kostenpflichtigen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Anlage 1 dieser AGB und werden dem Nutzer zusätzlich mit der Vertragsbestätigung in Textform übermittelt.
8.2 Vorzeitiger Leistungsbeginn. Schreibfit ist eine digitale Dienstleistung. Damit der Zugang sofort und nicht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zur Verfügung steht, holen wir im Bestellvorgang die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers ein, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und weisen zugleich darauf hin, welche Folgen das hat.
8.3 Folgen des vorzeitigen Beginns — was tatsächlich gilt. Anders als bei einmalig gelieferten digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht bei einem laufenden Abonnement nicht dadurch, dass der Nutzer dem sofortigen Beginn zustimmt. Der Nutzer kann innerhalb der 14 Tage widerrufen. Hat er dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und wurde er ordnungsgemäß belehrt, schuldet er für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachte Leistung einen anteiligen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Wir erstatten in diesem Fall den Rest.
8.4 Kein Widerrufsrecht gegenüber uns bei Store-Käufen. Bei einem Kauf über den Apple App Store oder über Google Play richtet sich ein Widerrufs- oder Erstattungsrecht gegen den jeweiligen Store-Betreiber und nach dessen Bedingungen. Wir können solche Käufe nicht widerrufen oder erstatten.
8.5 Keine gesonderte Geld-zurück-Garantie. Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewähren wir keine gesonderte Geld-zurück-Garantie. Ein siebentägiger Test ohne Zahlungsdaten und ohne automatischen Übergang in ein Abonnement steht stattdessen jedem Konto offen (§ 5.2).
Dieser Paragraf gilt, sobald die Einlösung von Codes freigeschaltet ist.
9.1 Gegenstand. Wir können Codes ausgeben, mit denen ein kostenpflichtiger Tarif für einen festgelegten Zeitraum freigeschaltet wird. Codes werden auch in Kontingenten an Schulen, Lehrkräfte und sonstige Multiplikatoren ausgegeben.
9.2 Einlösung. Die Einlösung erfolgt über [zu ergänzen: URL Einlöseseite] und wird über einen an die angegebene E-Mail-Adresse versandten Bestätigungslink abgeschlossen. Der Link ist 24 Stunden gültig. Für die Einlösung durch Minderjährige gilt § 4 entsprechend.
9.3 Gültigkeit. Jeder Code ist einmalig einlösbar. Entgeltlich erworbene Codes sind ab Ausgabe drei Jahre einlösbar; unentgeltlich ausgegebene Aktionscodes können kürzer befristet werden, wenn die Frist bei der Ausgabe angegeben wird. Nach Ablauf verfällt der Code. Mehrere Codes können nicht auf denselben Zeitraum kumuliert werden, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
9.4 Keine Barauszahlung. Codes können nicht in bar ausgezahlt, nicht verzinst und nicht mit Guthaben verrechnet werden. Ein Anspruch auf Ersatz bei Verlust eines Codes besteht nur, wenn wir den Verlust zu vertreten haben.
9.5 Verhältnis zum laufenden Abonnement. Wird ein Code während eines laufenden kostenpflichtigen Abonnements eingelöst, verlängert er dieses um den Zeitraum des Codes; eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht. Ein über einen App-Store abgeschlossenes Abonnement wird durch die Einlösung eines Codes nicht berührt und läuft unverändert weiter.
9.6 Ende des durch Code freigeschalteten Zeitraums. Nach Ablauf des Zeitraums wechselt das Konto automatisch in den kostenlosen Tarif zurück. Ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt.
9.7 Missbrauch. Der Handel mit Codes, ihre Vervielfältigung, das automatisierte Erraten von Codes und ihre Einlösung außerhalb des vorgesehenen Zwecks sind untersagt. Bei Verstoß können wir den Code sperren und nach § 14 vorgehen.
9.8 Rückabwicklung eines Kontingents. Wird ein an eine Einrichtung verkauftes Kontingent rückabgewickelt, können wir noch nicht eingelöste Codes sperren. Bereits eingelöste Codes bleiben für den bereits freigeschalteten Zeitraum bestehen; die betroffenen Nutzer werden dadurch nicht belastet.
10.1 Nutzungsrecht. Wir räumen dem Nutzer für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, Schreibfit und die darin enthaltenen Inhalte — insbesondere Aufgaben, Diktattexte, Erklärungen, Grafiken, Software und Gestaltung — zum eigenen, privaten Lernen zu nutzen.
10.2 Untersagte Nutzungen. Nicht gestattet sind insbesondere:
a) das systematische Auslesen, Kopieren oder Vervielfältigen des Aufgabenpools oder wesentlicher Teile davon, gleich mit welchem Mittel („Scraping"), b) der automatisierte Abruf von Inhalten über Skripte, Bots oder sonstige Programme außerhalb der dafür vorgesehenen Bedienung, c) die Weitergabe, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten aus Schreibfit, d) jede kommerzielle Nutzung, insbesondere die Verwendung im entgeltlichen Nachhilfeunterricht, in eigenen Lernangeboten oder zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, e) das Umgehen technischer Beschränkungen, insbesondere von Kontingenten, Zugriffsschranken und Sicherheitsvorkehrungen, f) das Zurückentwickeln der Software, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist (§§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt).
10.3 Zulässiger Eigengebrauch. Der Nutzer darf einzelne Aufgaben und Erklärungen für sein eigenes Lernen ausdrucken oder speichern und im Rahmen des Familien- und Freundeskreises zeigen. Die gesetzlichen Schrankenregelungen des Urheberrechts, insbesondere das Zitatrecht (§ 51 UrhG), bleiben unberührt.
10.4 Rückmeldungen. Übermittelt uns ein Nutzer freiwillig Verbesserungsvorschläge oder Fehlermeldungen, dürfen wir diese unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt zur Verbesserung von Schreibfit verwenden. Ein Anspruch auf Umsetzung, Nennung oder Vergütung besteht nicht. Personenbezogene Daten in solchen Rückmeldungen verarbeiten wir nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
11.1 Was hochgeladen wird. Der Nutzer lädt Aufnahmen korrigierter schriftlicher Arbeiten hoch („Nutzerinhalte"). Auf solchen Arbeiten befinden sich regelmäßig Handschrift und Korrekturanmerkungen einer Lehrkraft, Aufgabentexte aus Lehrwerken oder Prüfungsvorlagen sowie Namen und Angaben zu Dritten.
11.2 Zusicherung des Nutzers. Der Nutzer sichert zu, dass er
a) ausschließlich Arbeiten hochlädt, die von der lernenden Person selbst angefertigt wurden, b) über die zum Hochladen erforderlichen Rechte verfügt oder als Berechtigter handelt, und c) keine Inhalte hochlädt, die erkennbar über den zur Fehleranalyse erforderlichen Umfang hinausgehen — insbesondere keine Aufnahmen fremder Arbeiten, keine Prüfungsunterlagen unter Geheimhaltung und keine Inhalte nach § 11.5.
Der Nutzer wird vor dem Upload darauf hingewiesen, personenbezogene Angaben Dritter — etwa Namen von Mitschülern — soweit möglich abzudecken oder wegzuschneiden.
Klarstellung: Dass sich auf der eigenen korrigierten Arbeit Aufgabentexte aus Lehrwerken oder Prüfungsvorlagen sowie Anmerkungen der Lehrkraft befinden, ist der Regelfall und kein Verstoß gegen § 11.2 oder § 11.5. Die Vervielfältigung der eigenen Arbeit zum privaten Gebrauch ist nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig.
11.3 Eng begrenztes Nutzungsrecht — Selbstbeschränkung. Der Nutzer räumt uns an den Nutzerinhalten ausschließlich das Recht ein, sie zum Zweck der Erbringung der vertraglichen Leistung zu verarbeiten: Texterkennung, Ermittlung der Fehlerbefunde und Anzeige des Ergebnisses. Dieses Recht ist zeitlich auf die Dauer der Verarbeitung begrenzt. Ausdrücklich nicht eingeräumt wird uns das Recht,
a) Nutzerinhalte zum Training von KI-Modellen zu verwenden, b) Nutzerinhalte zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen, c) Nutzerinhalte zu Werbezwecken zu verwenden, d) Nutzerinhalte über den in § 11.4 genannten Zeitpunkt hinaus zu speichern.
11.4 Löschung der Aufnahme. Die hochgeladene Aufnahme wird unmittelbar nach Abschluss der Auswertung automatisch gelöscht, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Upload. Die Frist von 24 Stunden greift in den Fällen, in denen die Auswertung fehlschlägt, abgebrochen oder wiederholt wird und die Aufnahme dafür kurzzeitig vorgehalten werden muss; ein täglicher Aufräumvorgang stellt die Löschung in diesen Fällen sicher. Gespeichert bleiben der vom Nutzer vergebene Titel und die erkannten Fehlerbefunde. Übernommen in das Lernprofil werden Fehlerbefunde erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Nutzer.
11.5 Verbotene Inhalte. Untersagt ist das Hochladen von Inhalten, die
a) gegen Strafgesetze verstoßen, insbesondere gewaltverherrlichende, volksverhetzende, kinder- oder jugendpornografische Inhalte, b) Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte, c) Schadsoftware enthalten oder geeignet sind, die Sicherheit des Dienstes zu beeinträchtigen, d) offensichtlich keinen Bezug zum Lernzweck haben, insbesondere Aufnahmen von Personen, Ausweisdokumenten oder sonstigen sensiblen Unterlagen.
11.6 Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA). Wir betreiben ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act). Jede Person kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält, über [zu ergänzen: Melde-Adresse / Formular]. Die Meldung soll eine hinreichend begründete Erläuterung, die genaue Angabe des Fundorts, Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie eine Erklärung zur Richtigkeit und Vollständigkeit enthalten. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich, prüfen zeitnah, sorgfältig und nicht willkürlich und teilen unsere Entscheidung mit Begründung mit, einschließlich der Angabe, ob dabei automatisierte Mittel eingesetzt wurden, und eines Hinweises auf die Rechtsbehelfe. Gegen unsere Entscheidung kann innerhalb von sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden; die Beschwerde wird nicht ausschließlich automatisiert bearbeitet. Der Weg zu Gerichten und zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung bleibt unberührt.
Kontaktstellen (Art. 11, 12 DSA). Für Behörden und für Nutzer ist unsere Kontaktstelle erreichbar unter [zu ergänzen: E-Mail-Adresse Kontaktstelle]. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Inhaltsmoderation (Art. 14 Abs. 1 DSA). Wir setzen keine allgemeine automatisierte Inhaltsmoderation und keine algorithmische Empfehlungsentscheidung über Nutzerinhalte ein. Uploads werden ausschließlich technisch auf Format, Größe und Verarbeitbarkeit geprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nur auf Meldung nach § 11.6 statt und wird von Menschen vorgenommen.
11.7 Keine allgemeine Überwachungspflicht. Wir sind nicht verpflichtet, hochgeladene Inhalte allgemein zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen (§§ 7 ff. DDG, Art. 8 DSA). Uns gemeldete oder anderweitig bekannt gewordene rechtswidrige Inhalte entfernen oder sperren wir unverzüglich. Da Uploads in Schreibfit ausschließlich privat sind und nicht öffentlich verbreitet werden, sind wir keine Online-Plattform im Sinne des Art. 3 lit. i DSA und treffen uns die besonderen Pflichten für Online-Plattformen (Art. 19 ff. DSA) nicht. Als Hostingdiensteanbieter im Sinne des Art. 3 lit. g Ziffer iii DSA gelten für uns gleichwohl die Art. 11, 12, 14, 16 und 17 DSA; § 11.6 und § 14.4 setzen diese Pflichten um.
11.8 Freistellung. Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Pflichten aus § 11.2 Buchstabe a) oder aus § 11.5 Buchstabe a), c) oder d) und werden wir deshalb von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt er uns von den berechtigten Ansprüchen dieses Dritten frei und ersetzt uns die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten in gesetzlicher Höhe. Die Freistellung entfällt, soweit der Nutzer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, und sie besteht nicht, soweit wir den Schaden mitverursacht haben. Wir informieren den Nutzer unverzüglich über die Inanspruchnahme, geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und treffen ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich.
12.1 Verhältnis zum Datenschutzrecht — Klarstellung. Dieser Paragraf beschreibt, wozu wir Daten aus der Nutzung von Schreibfit verwenden. Er ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung und ersetzt keine solche. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich ausschließlich aus Art. 6 DSGVO; bei Einwilligungen von Personen unter 16 Jahren tritt die zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung des Art. 8 DSGVO hinzu. Art. 8 DSGVO ist selbst keine Rechtsgrundlage. Welche Rechtsgrundlage für welchen Verarbeitungszweck gilt, ist in der Datenschutzerklärung dargestellt. Wo eine Einwilligung erforderlich ist, holen wir sie gesondert, freiwillig und jederzeit widerruflich ein.
12.2 Auswertung zum Betrieb und zur Verbesserung. Wir werten Nutzungsdaten aus, um
a) den Dienst zu erbringen und die vertraglich geschuldeten Kontingente durchzusetzen, b) Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten und Missbrauch abzuwehren, c) Fehler zu erkennen und zu beheben, d) die Qualität der Aufgaben zu sichern und den Dienst weiterzuentwickeln, e) betriebswirtschaftliche Auswertungen zu erstellen.
Die Auswertung erfolgt so datensparsam wie möglich; für die Zwecke unter d) und e) verwenden wir Daten in pseudonymisierter oder aggregierter Form, soweit der Zweck damit erreichbar ist.
12.3 Anonymisierte und aggregierte Daten. Wir dürfen aus Nutzungsdaten anonymisierte und aggregierte Auswertungen erstellen und diese zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Vertrags, für die Verbesserung des Dienstes, für Forschung zur Didaktik der Rechtschreibung und für die Darstellung von Kennzahlen verwenden. Anonymisiert im Sinne dieser AGB sind Daten nur dann, wenn sie so verändert wurden, dass eine Zuordnung zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person mit den nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzten Mitteln nicht mehr möglich ist. Wir stellen das insbesondere dadurch sicher, dass
und nicht durch wiederherstellbare Ersatzkennungen ersetzt werden,
übernommen werden,
ausgewiesen werden und Merkmalskombinationen, die auf Einzelne zurückführen könnten, zusammengefasst werden,
Ist eine Anonymisierung nach diesem Maßstab nicht erreichbar, behandeln wir die Daten weiterhin als personenbezogen.
12.4 Kein Training eigener oder fremder KI-Modelle mit Nutzerdaten. Wir verwenden Nutzerinhalte, Diktattexte, Fehlerbefunde und Lernprofile nicht zum Training von KI-Modellen — weder eigener noch fremder. Sollten wir dies künftig beabsichtigen, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und widerruflichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Nutzer; ohne eine solche Einwilligung findet keine Verwendung statt. Eine Verweigerung der Einwilligung hat keine Auswirkung auf die Nutzbarkeit von Schreibfit.
12.5 Nachweise und Protokolle. Wir führen Aufzeichnungen über sicherheitsrelevante Zugriffe, über die Erteilung und den Widerruf von Einwilligungen sowie über Zahlungs- und Kündigungsvorgänge. Wir verwenden diese Aufzeichnungen, um
a) unsere gesetzlichen Nachweispflichten zu erfüllen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO, § 312k Abs. 4 BGB), b) Ansprüche geltend zu machen, auszuüben oder abzuwehren, einschließlich der Abwehr unberechtigter Rückbuchungen, c) Missbrauch aufzuklären.
Die Aufbewahrung richtet sich nach dem jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Fristen: Nachweise über Einwilligungen für die Dauer der Verarbeitung und anschließend bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (§ 195 BGB: drei Jahre), Buchungsbelege nach § 147 Abs. 3 AO und § 257 Abs. 4 HGB acht Jahre, Jahresabschlüsse und Handelsbücher zehn Jahre. Aus diesen Aufzeichnungen folgt keine Änderung der gesetzlichen Beweislast. Dem Nutzer bleibt in jedem Fall der Nachweis eines abweichenden Sachverhalts unbenommen.
12.6 Auswertung zu Werbezwecken. Eine Auswertung von Lern- oder Nutzungsdaten zum Zweck personalisierter Werbung findet nicht statt. Werbliche Ansprache Minderjähriger auf Grundlage ihres Lernverhaltens findet nicht statt.
12.7 Zugriff auf das Endgerät. Für den Betrieb speichern wir Informationen auf dem Endgerät oder greifen darauf zu — etwa den Anmelde-Token, die Spracheinstellung und den Token für Push-Nachrichten. Soweit dies für die vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Bereitstellung des Dienstes unbedingt erforderlich ist, geschieht dies ohne gesonderte Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Für jeden darüber hinausgehenden Zugriff — insbesondere für Produkt-Analytik und Absturzberichte — holen wir vorher eine gesonderte, freiwillige und jederzeit widerrufliche Einwilligung ein (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Ohne diese Einwilligung ist Schreibfit in vollem Umfang nutzbar.
13.1 Verfügbarkeit. Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsengpässe oder Störungen bei Vorleistern sind möglich.
13.2 Wartung. Planbare Wartungsarbeiten kündigen wir, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf in der App an und legen sie in nutzungsschwache Zeiten. Dauern sie bei einem kostenpflichtigen Tarif ununterbrochen länger als [zu ergänzen: z. B. 24] Stunden, gilt § 15.
13.3 Aktualisierungen. Wir stellen während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit Schreibfit vertragsgemäß bleibt, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen (§ 327f BGB). Wir informieren über Aktualisierungen und weisen darauf hin, welche Folgen es hat, wenn eine Aktualisierung nicht installiert wird. Installiert der Nutzer eine bereitgestellte Aktualisierung nicht und beruht ein Mangel allein darauf, haften wir hierfür nicht, sofern wir ordnungsgemäß informiert haben.
13.4 Änderungen der Leistung. Wir dürfen Schreibfit über das für die Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dem Nutzer daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen und wir ihn klar und verständlich informieren (§ 327r BGB). Triftige Gründe sind insbesondere die Anpassung an eine veränderte technische Umgebung, an eine gestiegene Nutzerzahl, an geänderte gesetzliche Vorgaben, an den Wegfall der Leistung eines Vorlieferanten sowie erhebliche Sicherheitsgründe.
13.5 Wesentliche Beeinträchtigung. Beeinträchtigt eine Änderung nach § 13.4 die Zugriffs- möglichkeit oder die Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, informieren wir den Nutzer mindestens 30 Tage vorher in Textform über Art, Zeitpunkt und Inhalt der Änderung und über seine Rechte. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder ab dem Zeitpunkt der Änderung — je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist — unentgeltlich kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn wir dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, Schreibfit ohne zusätzliche Kosten unverändert weiterzunutzen, und die Leistung dabei vertragsgemäß bleibt.
13.6 Einstellung des Dienstes. Wir dürfen den Betrieb von Schreibfit insgesamt einstellen. Bei laufenden kostenpflichtigen Verträgen kündigen wir mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kündigungszeitraums und erstatten im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig. Vor der Einstellung geben wir dem Nutzer mindestens [zu ergänzen: z. B. 30] Tage Gelegenheit, seine Daten zu exportieren.
14.1 Was „unbegrenzt" bedeutet. Als „unbegrenzt" bezeichnete Leistungen sind für die übliche Nutzung durch eine einzelne lernende Person tatsächlich ohne Stückzahlbegrenzung nutzbar. Wir behalten uns keine verdeckte Kürzung dieser Leistungen vor. Eine Beschränkung erfolgt ausschließlich in den in § 14.2 und § 14.3 genannten Fällen und nur in dem dort beschriebenen Umfang.
14.2 Technischer Missbrauchsschutz. Zum Schutz vor Überlastung und automatisierten Angriffen setzen wir Zugriffsbegrenzungen für Uploads und Schnittstellenaufrufe ein. Die Begrenzung von Anmeldeversuchen erfolgt durch den von uns eingesetzten Authentifizierungsdienst. Diese Begrenzungen sind so bemessen, dass sie die übliche Nutzung durch eine einzelne Person nicht beeinträchtigen.
Ein Teil dieser Begrenzungen wirkt technisch bedingt je Internetanschluss und nicht je Konto. Nutzen mehrere Personen denselben Anschluss — etwa in einer Schule, einer Bibliothek oder hinter einem gemeinsamen Mobilfunk-Zugang —, kann eine Begrenzung deshalb auch dann greifen, wenn die einzelne Person sie nicht ausgeschöpft hat. In diesem Fall ist die Nutzung nach kurzer Zeit wieder möglich; ein Mangel liegt darin nicht, wohl aber ein Grund, uns das zu melden — wir passen die Begrenzung dann an. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Begrenzungen teilen wir auf Anfrage mit.
14.3 Vertragswidrige Nutzung. Übersteigt die Nutzung eines Kontos das Maß, das bei einer einzelnen lernenden Person auch bei intensiver Nutzung realistischerweise anfallen kann, und deutet dies auf eine nicht vertragsgemäße Nutzung hin — insbesondere auf die Nutzung durch mehrere Personen außerhalb des Haushalts, auf automatisierten Abruf oder auf Weiterverkauf —, werden wir den Nutzer zunächst darauf hinweisen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bleibt der Verstoß bestehen, können wir die Leistung angemessen begrenzen oder nach § 14.4 vorgehen.
14.4 Sperrung. Wir können ein Konto oder einzelne Funktionen ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB, für eine Straftat oder für eine Gefährdung der Sicherheit des Dienstes oder anderer Nutzer bestehen. Dabei gilt:
a) Wir wählen das mildeste geeignete Mittel; in der Regel gehen der Sperrung ein Hinweis und die Gelegenheit zur Stellungnahme voraus. b) Ohne vorherigen Hinweis sperren wir nur, wenn dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr erforderlich ist oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. c) Wir teilen die Sperrung unverzüglich in Textform mit und begründen sie nach Maßgabe des Art. 17 DSA: Wir nennen die betroffenen Inhalte oder Funktionen, den Umfang und die Dauer der Maßnahme, die Tatsachen und Umstände, auf die wir uns stützen, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, die vertragliche oder gesetzliche Grundlage und die Rechtsbehelfe. Das gilt nicht, soweit uns ein gesetzliches Verbot entgegensteht. d) Gegen die Sperrung kann der Nutzer innerhalb von sechs Monaten Beschwerde einlegen; wir prüfen sie nicht ausschließlich automatisiert und teilen das Ergebnis begründet mit. e) Entfällt der Grund, heben wir die Sperrung unverzüglich auf. f) Bei einem kostenpflichtigen Abonnement erstatten wir das Entgelt für die Dauer einer unberechtigten Sperrung anteilig.
14.5 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 10.2, § 11.2 oder § 11.5, bei Zahlungsverzug von mehr als [zu ergänzen: z. B. 30] Tagen trotz Mahnung oder bei einem Verhalten, das andere Nutzer erheblich gefährdet. Vor einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich.
14.6 Folgen. Nach wirksamer außerordentlicher Kündigung erstatten wir im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig, es sei denn, die Kündigung beruht auf einem vom Nutzer zu vertretenden Grund; auch dann bleibt es beim gesetzlichen Bereicherungsausgleich, soweit wir keine Leistung mehr erbringen.
15.1 Anwendbares Recht. Für Verträge über digitale Produkte gelten die §§ 327 ff. BGB. Das gilt nach § 327 Abs. 3 BGB auch für den unentgeltlichen Tarif, weil der Nutzer dort personenbezogene Daten bereitstellt, die wir nicht ausschließlich zur Leistungserbringung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeiten (§ 12.2 d und e). Die Rechte des Nutzers nach den §§ 327 ff. BGB werden durch diese AGB nicht eingeschränkt; eine abweichende Vereinbarung zu seinem Nachteil ist unwirksam (§ 327s BGB).
15.2 Vertragsmäßigkeit. Schreibfit ist vertragsgemäß, wenn es den vereinbarten (§ 327e Abs. 2 BGB) und den objektiven Anforderungen (§ 327e Abs. 3 BGB) entspricht, insbesondere wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, die übliche Beschaffenheit aufweist und der Leistungsbeschreibung in § 2 entspricht.
15.3 Was ein Mangel ist und was nicht. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine in § 2.2 beschriebene Funktion dauerhaft nicht nutzbar ist oder wenn eine Antwortbewertung entgegen § 2.3 eine amtlich korrekte Antwort als Fehler wertet. Kein Mangel ist das Ausbleiben eines Lernerfolgs (§ 2.5 a), eine Abweichung der Texterkennung im Einzelfall, die im vorgesehenen Bestätigungsschritt korrigierbar ist (§ 2.5 d), sowie eine vorübergehende Störung im Rahmen von § 13.1.
15.4 Nacherfüllung, Minderung, Beendigung. Ist Schreibfit mangelhaft, kann der Nutzer Nacherfüllung verlangen (§ 327l BGB). Erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist sie fehlgeschlagen oder verweigern wir sie, kann der Nutzer das Entgelt mindern (§ 327n BGB) oder den Vertrag beenden (§ 327m BGB) und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel ist die Vertragsbeendigung ausgeschlossen; das gilt nicht, wenn wir die Vertragsmäßigkeit nicht hergestellt haben.
15.5 Beweislast. Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Bereitstellung ein Mangel, wird vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k BGB). Bei dauerhafter Bereitstellung gilt diese Vermutung für die gesamte Dauer der Bereitstellung.
15.6 Aktualisierungspflicht. Unsere Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen nach § 13.3 besteht für die Dauer der Bereitstellung, mindestens jedoch für den Zeitraum, den der Nutzer aufgrund der Art und des Zwecks von Schreibfit erwarten kann.
15.7 Verjährung. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 327j BGB).
15.8 Meldung von Mängeln. Mängel können über die Meldefunktion in der App und über [zu ergänzen: Support-Adresse] gemeldet werden. Eine Meldung ist keine Voraussetzung für die Rechte des Nutzers; sie hilft uns, den Mangel schneller zu beheben.
16.1 Unbeschränkte Haftung. Wir haften unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer von uns übernommenen Garantie, e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
16.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
16.3 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit die Datensicherung nach dem Vertrag uns obliegt oder soweit der Nutzer eine Sicherung nicht selbst vornehmen kann. Die Exportfunktion nach § 2.2 j) steht dem Nutzer hierfür zur Verfügung.
16.4 Reichweite. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ansprüche auf Ersatz eines Schadens wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 82 DSGVO) bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
16.5 Keine Einschränkung anderer Rechte. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Rechte des Nutzers nach § 15 und die gesetzlichen Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
17.1 Verweis. Welche personenbezogenen Daten wir zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten, wie lange wir sie speichern und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen, ist in der Datenschutzerklärung unter [zu ergänzen: URL] beschrieben. Die Datenschutzerklärung ist kein Vertragsbestandteil; sie erfüllt unsere Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO.
17.2 Kein Vorrang der AGB. Soweit einzelne Aussagen dieser AGB die Verarbeitung personenbezogener Daten berühren, gehen die Regelungen der DSGVO und die Angaben in der Datenschutzerklärung vor.
18.1 Wann wir ändern dürfen. Wir können diese AGB ändern, wenn dies erforderlich ist wegen einer Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wegen einer Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, wegen einer nach § 13.4 zulässigen Änderung des Dienstes, wegen der Einführung neuer Funktionen oder zur Schließung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke. Eine Änderung, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berührt, ist auf diesem Weg nicht möglich; hierfür gilt § 6.6 oder ein neuer Vertragsschluss.
18.2 Verfahren. Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit. Die Mitteilung enthält die geänderten Regelungen im Wortlaut, eine verständliche Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung, den Grund der Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und einen deutlich hervorgehobenen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen des Schweigens.
18.3 Zustimmungsfiktion — nur in zwei Fällen. Schweigen des Nutzers gilt ausschließlich dann als Zustimmung, wenn die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder durch eine behördliche oder gerichtliche Anordnung veranlasst ist und den Nutzer weder wirtschaftlich belastet noch den Leistungsumfang verringert. Der Nutzer kann auch in diesem Fall bis zum Wirksamwerden widersprechen; widerspricht er, können wir den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
18.4 Alle übrigen Änderungen. In allen anderen Fällen wird die Änderung nur wirksam, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt der Vertrag unverändert fort; wir können ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
19.1 Beschwerden. Beschwerden richtet der Nutzer bitte zunächst an [zu ergänzen: Kontaktadresse]. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich und antworten in der Regel innerhalb von [zu ergänzen: z. B. 14] Tagen.
19.2 Verbraucherschlichtung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Kann eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht beigelegt werden, weisen wir ihn nach § 37 VSBG auf die für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin — dies ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de — und teilen mit, ob wir zur Teilnahme bereit sind.
19.3 Online-Streitbeilegung. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt; die frühere Hinweispflicht besteht nicht mehr. Ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher bewusst nicht.
19.4 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
19.5 Gerichtsstand. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ein abweichender Gerichtsstand wird nicht vereinbart.
19.6 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19.7 Übertragung des Vertrags. Wir dürfen unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen, wenn dies dem Nutzer zumutbar ist. Der Nutzer wird darüber mindestens sechs Wochen vorher in Textform informiert und kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Zeitpunkt der Übertragung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
20.1 Gegenstand. Schreibfit wird zunächst in einer geschlossenen Testphase („Beta") bereitgestellt. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung und ist während der Beta unentgeltlich.
20.2 Hinweis auf den Entwicklungsstand. Während der Beta können einzelne Funktionen unvollständig, zeitweise nicht verfügbar oder fehlerhaft sein. Es kann zu Umbauten kommen, bei denen Lerndaten verloren gehen. Wir weisen darauf vor Beginn der Teilnahme ausdrücklich hin und empfehlen, die Exportfunktion regelmäßig zu nutzen.
20.3 Was dieser Hinweis nicht bedeutet. Der Hinweis auf den Entwicklungsstand schließt die gesetzlichen Rechte des Nutzers nicht aus. Eine Abweichung von den objektiven Anforderungen ist nur wirksam, wenn der Nutzer vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 327h BGB). Wir bilden das im Beta-Onboarding durch eine gesonderte Bestätigung ab. Die Regelungen in § 15 und § 16 gelten unverändert.
20.4 Rückmeldungen. Für Rückmeldungen aus der Beta gilt § 10.4.
20.5 Ende der Beta. Wir können die Beta jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von [zu ergänzen: z. B. 14] Tagen beenden. Ein Anspruch auf Fortsetzung der unentgeltlichen Nutzung im regulären Betrieb besteht nicht.
20.6 Verhältnis zu den übrigen Regelungen. Während der Beta ruhen § 5.2 (Gratis-Test), § 5.3 (Einführungsangebot), § 6 (Preise und Zahlung) und § 8 (Widerrufsrecht bei kostenpflichtigen Verträgen), weil in dieser Phase keine kostenpflichtigen Verträge geschlossen werden. Alle übrigen Regelungen dieser AGB gelten unverändert, insbesondere § 4 (Minderjährige), § 11 (Nutzerinhalte), § 12 (Nutzungsdaten), § 15 (Mängelrechte) und § 16 (Haftung). Mit dem Ende der Beta wird das Konto unverändert in den kostenlosen Tarif überführt; ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nicht automatisch.
Siehe gesondertes Dokument widerrufsbelehrung.md. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB und wird dem Nutzer zusätzlich mit der Vertragsbestätigung in Textform übermittelt.
Amtliches Regelwerk und Wörterverzeichnis. Schreibfit verwendet als Quelle der zulässigen Schreibvarianten den folgenden Datenbestand:
Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Leibniz-Institut für Deutsche Sprache, Mannheim 2024. Lizenz CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de). Bearbeitung: Der Datenbestand wurde für die Verwendung in Schreibfit maschinell aufbereitet; die Änderungen betreffen ausschließlich Format und Struktur, nicht den Inhalt.
[zu ergänzen: Die Quellenangabe muss wörtlich mit der Pflicht-Quellenangabe aus der README des Datensatzes übereinstimmen — der Import-Code liest sie dort aus (read_attribution, backend/tests/test_variant_import.py). Vor Veröffentlichung abgleichen. Das amtliche Regelwerk selbst ist als amtliches Werk nach § 5 UrhG gemeinfrei; die CC-BY-Lizenz betrifft die maschinenlesbare Aufbereitung des Leibniz-Instituts.]
Weitere Sprachdaten. Schreibfit verwendet zwei ergänzende Wortlisten, die zur Bauzeit eingebunden werden:
https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de
[zu ergänzen: Für eine der beiden Listen ist die Herkunft der zugrunde liegenden Daten (OpenSubtitles) noch zu klären. Die Lizenz des Repositorys deckt nicht ohne Weiteres die Datengrundlage. Vor dem kommerziellen Start klären oder Liste ersetzen — siehe Umsetzungsliste.]
Weitere Komponenten. Schreibfit verwendet quelloffene Software-Komponenten. Eine vollständige Liste dieser Komponenten und ihrer Lizenzen ist unter [zu ergänzen: URL Lizenzhinweise] abrufbar und in der App unter „Einstellungen → Rechtliches → Lizenzen" einsehbar. [zu ergänzen: Liste erzeugen — siehe Umsetzungsliste.]
Siehe gesondertes Dokument agb-kurzfassung-kindgerecht.md. Die Kurzfassung dient der Verständlichkeit; rechtlich verbindlich ist ausschließlich der vorstehende Volltext.